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From: Gerd Müllenheim <>
Subject: Re: [DEU-SCHLESIEN] Personenstandsgesetz (Reform)
Date: Fri, 19 Jan 2007 18:22:33 +0100
In-Reply-To: <000001c73b0a$079e38f0$6a7ba8c0@pischelia3f>
Liebe Listenmitglieder!
Bei der Suche nach meinen Vorfahren bin ich auf folgendes Problem gestoßen.
Durch Zufall habe ich erfahren, dass mein Vater vor der Ehe mit meiner
Mutter schon einmal verheiratet war und nach siebenjähriger jähriger Ehe
geschieden wurde. (1927 bis 1934) Als ich im Landesarchiv und Standesamt
München, dort lebte mein Vater in dieser Zeit, nach der Heiratsurkunde
meines Vaters und dessen damaligen Ehefrau Regina geb. Treppo sowie der
Geburts- sowie Todesurkunde meines Halbbruders nachfragte, verweigerte man
mir diese Urkunden, da ich keine rechtlichen Ansprüche auf diese Dokumente
habe. (Bestimmung § 61 des Personenstandsgesetzes)
Deshalb die Frage, gibt es die Chance, doch an die Kopien der Urkunden zu
kommen und
Ist jemandem der Namen Treppo in seiner Ahnenforschung begegnet?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Pischeli
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Lieber Hans-Joachim Pischeli,
im Augenblick sehe ich noch keine Möglichkeit, an diese Urkunden
zu kommen. Man versteckt sich immer gerne hinter das berüchtigte
Personenstandsgesetz, aber es gibt natürlich auch einige seltene
Ausnahmen.
Dieses Hinweis dürfte für alle Familienforscher wichtig sein:
Bundesrat Drucksache 850/06 (Beschluss)
15.12.06
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechts-
reformgesetz - PStRG)
Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006
beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2006
verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 i. V. m. Artikel
105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Nach dem neuen Gesetz sind die Todesurkunden nach dreißig Jahren
völlig frei erhältlich. Sie müssen also noch etwas abwarten, bis
das Gesetz in Kraft getreten ist.
Ganz herzliche Grüße aus Luxemburg
Gerd Müllenheim
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